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Zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer, wenn es darauf ankommt?

Zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer, wenn es darauf ankommt?

Immer wieder werde ich in meiner Eigenschaft als Versicherungsmakler darauf angesprochen, dass man doch nur die Zeitung aufschlagen müsse, um zu wissen, dass es sehr schwierig ist, seinen Anspruch auf Zahlung einer Rente auch wirklich durchzusetzen.

Erst kürzlich konnte man in zwei kurz aufeinander folgenden Artikeln in verschiedenen Größen deutschen Tageszeitungen genau dieses lesen. Einer meiner Kunden sprach mich sogar darauf an und meinte, er hätte schon überlegt, seine Berufsunfähigkeitsversicherung als Konsequenz des dort gelesenen zu kündigen.

Nun, auch wenn ich mittlerweile jährlich zwischen 3 und 8 Fälle bearbeiten muss, in denen Menschen tatsächlich berufsunfähig geworden sind, kann ich mir natürlich kein repräsentatives Urteil erlauben. Gleichwohl glaube ich, dass bei Einhaltung bestimmter Regeln, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente keine Problem darstellen sollte.
Worauf gilt es zu achten?

1. Die meisten Fehler werden schon in der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente gemacht, indem falsche Angaben zum Beruf oder zur Gesundheit bzw. Vorerkrankungen gemacht werden.

So wird häufig versucht, aus einem Beruf mit schwerpunktmäßig körperlicher Arbeit eine Tätigkeit zu konstruieren, in der hauptsächlich kaufmännisch gearbeitet wird. Oder es wird zum Beispiel der Umgang mit gefährlichen Stoffen verschwiegen. Auch wird das Verhältnis zwischen körperlicher und kaufmännischer Tätigkeit geschönt, indem der kaufmännische Anteil künstlich hochgesetzt wird. Geben Sie dann im Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeitsrente Ihre tatsächlichen Aufgaben und Tätigkeiten an, wird der Versicherer sehr genau nachfragen, seit wann Sie diese Tätigkeiten ausführen und sich unter Umständen sogar mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Bei den Gesundheitsfragen werden oftmals Erkrankungen komplett verschwiegen oder bagatellisiert. Kommt es dann zum Leistungsfall, ist es für den Versicherer ein Leichtes, über Anfragen bei den Krankenkassen alle Arztbesuche der vergangenen Jahre zu erfragen.
Hat der Versicherer jedoch erst einmal einen Grund gefunden, seine Leistung zu kürzen oder gar komplett zu versagen, wird er hiervon auch Gebrauch machen.
Seien Sie also sehr sorgfältig in der Beantwortung der Antragsfragen und lassen Sie sich insbesondere vom Verkäufer nicht einreden, dieses oder jenes sei unerheblich und spiele keine Rolle. Der Leidtragende im Leistungsfall sind Sei und nicht derjenige, welcher Ihnen den Vertrag vermittelt hat.

2. Im Leistungsfall selbst wird oft auf eigene Faust versucht, seine Ansprüche durchzusetzen.

Wer jedoch schon einmal vor einem derartigen Antrag gesessen hat, weiß, dass dieser normaler weise nur mit entsprechender Fachkenntnis ausgefüllt werden kann. Daher lautete mein Rat an dieser Stelle. Suchen Se sich unbedingt Hilfe hierbei und gehen Sie zum Beispiel zu einem Versicherungsmakler an Ihrem Wohnort und bitten diesen, Ihnen bei der Ausfüllung des Antrages behilflich zu sein. Als Gegenleistung könnten Sie diesen in Zukunft Ihre Verträge verwalten lassen. Wichtig ist hierbei nicht nur, dass der Antrag komplett ausgefüllt wird, sondern die Bearbeitung durch den Versicherer sollte zudem überwacht werden.

Wir selbst legen uns jeden Leistungsfall in Abständen von zwei bis vier Wochen immer wieder auf Termin und erinnern an die Bearbeitung, bzw. fragen nach, welche Unterlagen noch zur Entscheidung benötigt werden. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt und führt in der Regel zu deutlich schnelleren Bearbeitungsprozessen.

Im Ergebnis kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung von über 30 Jahren sagen, dass fast alle meine Kunden ihre Rente mehr oder weniger problemlos erhalten haben und zum Teil auch heute noch beziehen.
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