Berunfsunfähigkeitsversicherung bei Hausfrauen und Hausmännern

Brauchen Hausfrauen bzw. Hausmänner auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Viele Menschen sind der Meinung, dass nur derjenige eine Absicherung seiner Arbeitskraft benötigt, der hierfür auch durch ein Gehalt entlohnt wird. Vergessen wird häufig, dass bei einem Ausfall der Hausfrau oder des Hausmanns die bisher von diesen Personen erledigten Arbeiten anderweitig erledigt werden müssen.

Dies wird entweder durch eine Doppelbelastung der unversehrten Person oder durch die Übertragung in professionelle Hände erfolgen müssen. Erfahrungsgemäß lässt sich die Doppelbelastung durch Beruf und Haushalt nur für einen sehr begrenzten Zeitrahmen darstellen.

Es ist ratsam, für einen solchen Fall Vorsorge zu treffen, indem die Hausfrau oder der Hausmann gegen den Verlust der Arbeitskraft abgesichert wird.

Wann ist eine Hausfrau oder ein Hausmann berufsunfähig? Auch hier gilt, wenn die Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Also insbesondere, wenn eine längere Krankheit vorliegt und auch für die nächsten 6 Monate davon ausgegangen werden muss, dass die betreffende Person nicht wieder einsatzfähig ist.

Bei der Höhe der zu versichernden Rente gibt es hingegen nur sehr wenig Spielraum, da fast alle Versicherer bei der Berunfsunfähigkeitsversicherung einen Höchstbetrag von 500.- € oder maximal 1.000.- € zulassen. Reicht dies nicht aus, empfehle ich die Absicherung über mehrere Anbieter. Hier sollten Sie jedoch beachten, dass der jeweils andere Versicherer darüber informiert ist, dass Sie bei mehreren Versicherern Schutz beantragt haben. Sonst könnte es im Leistungsfall zu Problemen führen.

Praxistipp
Unterschätzen Sie nicht das Risiko des Ausfalls der Arbeitskraft im häuslichen Bereich und sichern Sie auch diese durch den Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

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