Dienstunfähigkeit bei Beamten

Hier gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Veränderungen. Am 11.02.2009 wurde das Beamtengesetz auch im Bereich der Dienstunfähigkeit neu geregelt. Dieses sieht heute strengere Regeln für eine Dienstunfähigkeit vor und zielt darauf ab, Beamte so lange wie möglich im aktiven Dienst zu belassen.

Was die Höhe betrifft, erhält der Beamte pro Jahr seiner Dienstzeit 1,79375 % seiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, maximal jedoch 71,75 %. Allerdings wird bei der Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr zwei Drittel dieses Wertes fiktiv bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet.

In Zahlen ausgedrückt: Ein Beamter, der nach zwanzig Dienstjahren wegen Dienstunfähigkeit ausscheidet und zuvor 3.690.- € an Bezügen hatte, würde ein Ruhegehalt von 1.947.- € erhalten. Hiervon werden 10,8 % für den vorzeitigen Bezug des Ruhegehaltes abgezogen. Verbleiben somit 1.737.- €.

Von diesen Brutto-Bezügen sind selbstverständlich Steuern und der Beitrag für die Beihilfeversicherung zu entrichten. Rechnet man hierfür nochmals 350.- €, so werden am Ende gerade einmal 1.387.- € überwiesen.

Für alle Beamten gilt: Die Beamtenversorgung alleine reicht nicht mehr aus, den Lebensstandard bei einer frühen Dienstunfähigkeit zu erhalten. Somit gilt auch hier: Verlassen Sie sich nicht alleine auf staatliche Leistungen.

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