Wichtig vor dem Abschluss

Als erstes sollten Sie anhand einer einfachen Aufstellung Ihren persönlichen Bedarf einer abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln. Hierzu listen Sie zunächst alle fixen Ausgaben auf, die auch bei einem Verlust der  Arbeitskraft nicht wegfallen würden.

Hierzu gehören insbesondere die Miete ( alternativ die Rate für die eigene Immobilie), Kosten für Heizung, Strom, Wasser und sonstige Wohnungsnebenkosten, unverzichtbare Versicherungen, Lebenshaltungskosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen, wie zum Beispiel Raten für bestehende Darlehen.

Wollen Sie unter keinen Umständen auf ein Auto verzichten, gehören auch diese Kosten mit in die Aufstellung. Der so ermittelte Betrag stellt die Mindestabsicherung dar und kann jetzt noch um Variable Positionen ergänzt werden. Hierzu zählen insbesondere alle Freizeitaktivitäten und Rücklagen für Urlaube.

Haben Sie so einen Wunschbetrag für die abzusichernden Rente gefunden, heißt es, den passenden Versicherer zu finden. Genau hier setzt unsere Dienstleistung an. Füllen Sie einfach das Anforderungsformular für ein Angebot aus und Sie erhalten den passenden Vorschlag für Ihre Bedürfnisse.
So wie Ihr Einkommen wächst, sollte auch die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wachsen. Damit Sie jedoch nicht jedes Jahr überprüfen müssen, ob die Rentenhöhe noch angemessen ist, sollten Sie Ihren Berufsunfähigkeitsvertrag in jedem Fall dynamisieren. So ist sichergestellt, dass die versicherte Rente jedes Jahr um ein paar Prozentpunkte wächst.

Dabei handelt es sich jedoch bei der Dynamisierung nur um ein jährlich neu ausgesprochenes Angebot auf Anpassung. Dieses können Sie annehmen oder auch ablehnen. Haben Sie dieses Angebot jedoch dreimal hintereinander abgelehnt, fallen Sie automatisch aus der Dynamik raus und die versicherte Rente verändert sich nicht mehr.
Neben der Möglichkeit, seine Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, gibt es noch weitere Produkte, die diese Aufgabe, zumindest teilweise, erfüllen. Hierzu zählen die Dreaddesase (Absicherung von schweren Krankheiten), die Erwerbsunfähigkietsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Multirenten-versicherung und die Unfallversicherung.

Bei der Dreaddesase wird eine Einmalzahlung fällig, sofern eine vorher definierte Krankheit eingetreten ist. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen, wie Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, Multiple Sklerose (MS), ALS oder der Verlust von Gliedmaßen oder dem Augenlicht. Selbstverständlich ist nur ein bestimmter Schweregrad einer dieser Krankheiten versichert, während leichtere Formen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates lassen sich hierüber in der Regel überhaupt nicht absichern.

Bei der Erwerbsunfähigekeitsversicherung, muss, ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Gesundheit derart geschwächt sein, dass nur noch eine Resterwerbsfähigkeit von ein paar Stunden wöchentlich gegeben ist. Hierbei gibt es selbstverständlich auch ein komplettes Verweisungsrecht auf Seiten des Versicherers, was bedeutet, dass weder auf den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf, noch auf das zuletzt erzielte Einkommen Rücksicht genommen wird.

In der Grundfähigkeitsversicherung gilt eine Rentenzahlung als vereinbart, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Hierzu zählen insbesondere Laufen, Sehen oder Sprechen. Reicht hier der Verlust einer Fähigkeit, um die Rentenzahlung auszulösen, müssen bei anderen Fähigkeiten zwei oder drei dieser Einschränkungen gegeben sein, um in den Genuss der Versicherungsleistung zu gelangen. Beispielhaft seien hier das Treppensteigen, Autofahren oder längeres Stehen, bzw. Laufen, erwähnt.

Noch schwieriger wird es bei der Multirentenversicherung, den Leistungsanspruch auszulösen. Hier muss entweder ein Invaliditätsgrad von 50% durch einen erlittenen Unfall, Pflegebedürftigkeit, eine sehr schwere Erkrankung oder der Verlust einer definierten Grundfähigkeit, erfolgen, um die vereinbarte Rente zu erhalten. In der Unfallversicherung erfolgt eine Rentenzahlung nur dann, wenn durch einen Unfall eine mindestens 50 %-tige Invalidität eingetreten ist. In seltenen Fällen werden oder wurden auch so genannte Staffelregelungen vereinbart, bei denen es bereits ab einer Invalidität von 25 % zu einer Rentenzahlung kommt. Allerdings erhält man in diesen Fällen die volle Rente erst ab einem Invaliditätsgrad von 75 %.
Das Ergebnis dieser Frage hängt von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich folglich nicht pauschal beantworten. Da wäre zunächst einmal das Eintrittsalter zu nennen. Kurz gesagt, je jünger Sie sind, desto preiswerter wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Danach spielt Ihr Gesundheitszustand eine ganz erhebliche Rolle. Vorerkrankungen führen entweder zu Ausschlüssen vom Versicherungsschutz oder zu Risikozuschlägen, teilweise bis zu 200 % der ursprünglichen Prämie. Sind Sie Raucher oder üben eine gefährliche Sportart oder ein gefährliches Hobby aus, kann auch dieses Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag haben.

Selbstverständlich spielt auch die gewünschte Rentenhöhe und vor allem die vereinbarte Versicherungsdauer eine Rolle bei der Beitragshöhe. So kostet eine Absicherung bis zum 65. Lebensjahr etwa 40 % mehr, als der gleiche Vertrag bis zum 60. Lebensjahr.

Auch der erlernte und zurzeit ausgeübte Beruf haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Beitragshöhe. Und zu guter Letzt gibt es natürlich auch noch Beitragsunterschiede bei den diversen Anbietern, bzw. den dort angebotenen Tarifen und Tarifvarianten.

Im Ergebnis können Sie für einen Vertrag mit einer Monatsrente von 1.000 € mit einem Beitrag zwischen 10 € pro Monat, durchaus aber auch über 300 € pro Monat kalkulieren. Den tatsächlich zu zahlenden Betrag kann nur ein individuelles Angebot unter Einbeziehung Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen, inklusive Ihres derzeitigen Gesundheitszustandes, erbringen.
Diese sollten immer so wahr wie möglich beantwortet werden, auch wenn dadurch das Risiko eines Ausschlusses, eines Risikozuschlags oder gar einer kompletten Ablehnung besteht. Alles andere wird sich ansonsten spätestens im Leistungsfall rächen und unter Umständen zu einem Versagen der vereinbarten Rente führen.

Besser, als bei den Gesundheitsfragen zu "schummeln" ist es, am Markt nach einem Versicherer zu suchen, der einen trotz vorhandener Vorerkrankungen noch zu vertretbaren Bedingungen versichert oder im schlimmsten Fall auf ein Alternativprodukt auszuweichen.

Im Übrigen sei erwähnt, dass die Gesundheitsfragen keineswegs bei allen Versicherern gleich lauten. Hier gibt es durchaus interessante Unterschiede und können durchaus zum eigenen Vorteil genutzt werden.
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