Berunfsunfähigkeitsversicherung bei Handwerkern

Als gelernter Handwerker, ich kam erst nach dem Abschluss meiner handwerklichen Ausbildung zur Assekuranz, weiß ich, wie schwer Sie arbeiten müssen, um Ihr Geld zu verdienen.

Dann ist es schön, wenn einem ein freundlicher Herr von der „Innungsversicherung“ erklärt, dass dieser Versicherer Spezialangebote bei Berunfsunfähigkeitsversicherung für Handwerker im Angebot hat, die um einiges preiswerter seien als die anderen, am Markt angebotenen Produkte. Und schließlich arbeite man auch mit der Handwerkskammer zusammen und habe von dieser sogar Ihre Anschrift erhalten. Na, wenn das kein Vertrauensbeweis ist.

Über diese „Innungsversicherer“ ärgere ich mich seit vielen Jahren, stelle ich doch immer wieder fest, dass lediglich die Masche an Kunden zu gelangen, eine bessere ist.

Preise und Leistungen sind hingegen eher Durchschnitt und insbesondere der Service im Schadenfall, wohlgemerkt ich rede hier vom Großschaden, ist häufig nicht vorhanden. Obendrein werden Produkte angeboten und vermittelt, die kein Mensch braucht oder die so schlecht ausgestaltet sind, dass diese für den Ernstfall wenig taugen.

Auch treffe ich bei diesen Versicherern immer wieder auf Policen, die beispielsweise eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 500.- € ausweisen oder auf Verträge, bei denen das Endalter für den Versicherungsschutz mit 55 Jahren endet. Als Begründung muss dann herhalten, dass man es als selbständiger Handwerker bis dahin ja schließlich finanziell „geschafft“ haben wolle und man danach keine Berunfsunfähigkeitsversicherung mehr benötige.

Diese Argumentation hat gleich zwei Haken: Zum einen bleibt die Frage ungeklärt, was passiert, wenn derjenige schon mit 40 Jahren berufsunfähig wird, oder zum zweiten sich das Geschäft anders entwickelt als erwartet und man dieses zum 55. Lebensjahr doch nicht geschafft hat.

Außerdem finde ich noch heute Bedingungen, die eine komplette abstrakte Verweisung oder eine sehr unvorteilhafte Klausel für den Fall der Umorganisation vorsehen. Dies bedeutet häufig, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit zunächst Ihr Gewerbe abmelden müssen, um in den Genuss der Rente zu gelangen. Hier sollten Sie schnellstens tätig werden und sich fachlich beraten lassen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, im Leistungsfall leer auszugehen.

Praxistipp
Glauben Sie nicht das Ammenmärchen vom günstigeren Versicherungsschutz als „Innungsversicherer“, sondern holen Sie sich auch hier Gegenangebote ein und vergleichen Sie genau, bevor Sie einen Antrag unterschreiben.

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