Die Absicherung kaufmännischer Berufe

Kaufmännisch tätige Menschen sind häufig der Meinung, ihnen könne keine Berufsunfähigkeit widerfahren, da sie auch mit schweren Krankheiten oder Verletzungen noch in der Lage seien, ihrem Beruf nachzugehen. Sätze wie: „Ich kann mir nicht vorstellen, in meinem Beruf jemals berufsunfähig zu werden“, sind in Gesprächen mit dieser Berufsgruppe an der Tagesordnung.

Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Krankheiten aufzählen, die das Gegenteil belegen. Und ja, es stimmt, kaufmännisch tätige Menschen werden seltener berufsunfähig als körperlich tätige.

Und doch ist es so, dass jeder Fünfte nicht körperlich tätige Mensch vor Erreichen des Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig wird.

Insbesondere vergessen viele dieser Menschen bei ihrem Einwand die psychischen Erkrankungen. Gerade im Büro sind Depressionen und Burnout-Syndrome weit verbreitet und führen häufiger als in körperlichen Berufen zu einem Verlust der Arbeitskraft.

Aber auch Herz- und Kreislauferkrankungen, zum Beispiel Herzinfarkt, führen ebenso zur Berufsunfähigkeit wie ein Verschleiß der Wirbelsäule und den daraus resultierenden Bandscheibenvorfällen. Ebenso macht Krebs nicht vor kaufmännischen Personen halt und kann dazu führen, dass man den ausgeübten Beruf für längere Zeit oder gar für immer nicht mehr ausüben kann.

Diese Liste ließe sich noch lange fortsetzen, soll jedoch an dieser Stelle als kleiner Einblick von Gefahren, auch im reinen Verwaltungsbereich seine Arbeitskraft zu verlieren, ausreichen. Sofern Sie in einem größeren Unternehmen tätig sind, brauchen Sie nur aufmerksam nach rechts und links zu schauen. Ich bin sicher, Sie werden sehr bald Kolleginnen oder Kollegen entdecken, die dieses Schicksal ereilt hat.

Da ich selber viele Jahre für größere Versicherungsunternehmen gearbeitet habe, weiß ich dies leider auch aus eigener Erfahrung. Und selbst in meiner engeren Verwandtschaft kenne ich Fälle von Menschen, die dauerhaft berufsunfähig geworden sind, obgleich sie „nur“ am Schreibtisch gesessen haben.

Dabei geht es mir auch hier nicht um Panikmache.

Letzten Endes werden nur Sie ganz persönlich entscheiden können, ob Sie Ihre Arbeitskraft absichern oder nicht.

Ich möchte lediglich mit falschen Vorstellungen aufräumen, nach denen nur körperlich tätige Personen Gefahr laufen, ihre Arbeitskraft zu verlieren.

Allerdings haben Sie als Mensch der Verwaltung zumindest einen ganz erheblichen Vorteil: Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind erheblich niedriger als für einen körperlich Tätigen. Hier kommt Ihnen der Versicherer entgegen, da auch dieser weiß, dass das Risiko zumindest geringer ist als bei anderen Berufen.

Praxistipp

Nutzen Sie den Beitragsvorteil und sichern Sie sich mit einer Berunfsunfähigkeitsversicherung ausreichend ab. Unterschätzen Sie trotz geringerer Gefahr nicht das Risiko, Ihre Arbeitskraft zu verlieren.

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