Gefährliche Hobbys: Welche Absicherung benötige ich?

Sie fahren Motorrad, tauchen, fliegen oder gehen regelmäßig bergsteigen? Dann sollten Sie wissen, dass diese Sportarten über die Berufsunfähigkeitsversicherung im Normalfall nicht mitversichert sind.

Alle Berufsunfähigkeitsversicherer fragen in ihren Anträgen nach der Ausübung gefährlicher Sportarten oder dem Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Wurde diese Frage in früheren Anträgen eher allgemein gehalten, muss heute so genau wie möglich nachgefragt werden. Dabei gibt es durchaus Unterschiede, sowohl was die Fragestellung, als auch was die anschließende Beurteilung betrifft.

So gibt es durchaus Anbieter, für die schon Motorrad fahren als gefährlich gilt und die hierfür einen Risikozuschlag berechnen.

Sofern Sie Flugsport betreiben oder regelmäßig tauchen, an Fahrtveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder eine Kampfsportart betreiben, müssen Sie hingegen regelmäßig mit einem Ausschluss vom Versicherungsschutz oder einem entsprechenden Risikozuschlag rechnen.

Hier lohnt es sich auf jeden Fall zu vergleichen und einen Anbieter zu suchen, der Ihren Sport zu möglichst günstigen Bedingungen mitversichert.

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok