Aktivieren um YouTube anzuzeigen


Datenschutzerklärung
Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung - GRV
Wenn Sie Arbeitnehmer oder Angestellter sind, zahlen Sie automatisch über Ihr Gehalt Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Hierdurch erwerben Sie nach der Einzahlung von mindestens 60 Pflichtbeiträgen, einen Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.

Diese ist jedoch nicht vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsrente, da sie nur greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Genauer gesagt, erhalten Sie nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, an drei Stunden täglich, einer Beschäftigung nachzugehen.
Die halbe Erwerbsmiderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zwar noch mehr als drei, jedoch keine sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können.

Wichtig hierbei ist, dass bei der Beurteilung keinerlei Rücksicht auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit, Ihre Qualifikation, Ihren Kennnissen und Fähigkeiten, noch auf Ihr Gehalt, Rücksicht genommen wird.

Zudem sind die Beträge dieser staatlichen Absicherung so gering, dass ein Erhalt des bisherigen Lebensstandards nahezu ausgeschlossen ist.

Wie hoch genau Ihre Rentenanwartschaften sind, erfahren Sie aus den regelmäßigen Rentenstandsmitteilungen, welche Ihnen die Deutsche Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen zusendet.
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok