Sollte man mit Vorerkrankungen eine BU beantragen?

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Sollte man mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Sie möchten sich gerne gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern, haben jedoch Sorge, dass Sie aufgrund bestimmter Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können? Nun, zuerst einmal die gute Nachricht vorweg: Mit fast jeder Vorerkrankung können Sie noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Allerdings gibt es auch Erkrankungen, bei denen eine BU-Versicherung komplett ausgeschlossen ist. Hierzu zählen selbstverständlich alle Krankheiten, welche bereits heute zu einer Erwerbs- oder gar Berufsunfähigkeit geführt haben.
 
Wer also schon nicht mehr in der Lage ist, aus gesundheitlichen Gründen einen Beruf nachzugehen, kann leider auch keine Versicherung mehr hierfür abschließen.

Dieses gilt in gleichem Maße für Menschen mit einer angeborenen, schweren Behinderung. Darüber hinaus gibt es Erkrankungen, die zumindest eine sofortige Absicherung ausschließen, sprich bei denen zunächst die völlige Genesung abgewartet werden muss. Zudem müssen in der Regel zwischen dem Ende dieser Erkrankung und der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen 3 und 5 Jahren verstrichen sein, bevor ein Antrag erfolgreich gestellt werden kann.

Zu diesen Erkrankungen zählen insbesondere Krebs, Alkoholismus und fast alle Formen psychischer Leiden. Leiden Sie hingegen an einer Allergie, einem HWS/LWS-Syndrom, haben einen Unfall oder eine Operation hinter sich gebracht, gibt es häufig die Möglichkeit, den Versicherungsschutz entweder zu normalen Bedingungen zu erhalten oder gegen eine so genannte Ausschlussklausel abzuschließen.

In seltenen Fällen kann auch die Vereinbarung eines Risikozuschlages notwendig werden. Letzteres wird häufig bei Übergewicht oder Bluthochdruck angeboten. Sofern der Versicherer einen Ausschluss formuliert, sollten Sie darauf drängen, dass dieses mit der Möglichkeit einer Überprüfung, beispielsweise nach 2 oder 3 Jahren, ausgestattet wird.

Bevor es jedoch überhaupt so weit kommt, rate ich Ihnen, bei verschiedenen Versicherern eine so genannte Risikovoranfrage zu stellen, um herauszufinden, ob Sie eventuell auch ohne Erschwernisse angenommen werden.

So stelle ich immer wieder fest, dass es Versicherer gibt, die eine sehr restriktive Annahmepolitik verfolgen, während andere Versicherer dieses eher großzügig handhaben. Diese Vorantrage sollte jedoch unbedingt anonym erfolgen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Sie in einer Sonderwagnisdatei landen. Sind Sie dort erst registriert, ist Ihre Erkrankung für jeden hier angeschlossenen Versicherer öffentlich, was eine Absicherung erheblich erschwert.

Vorsicht ist dort geboten, wo BU-Versicherer in ihrer Annahmepolitik zu großzügig agieren. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass entweder die Versicherungsbedingungen erhebliche Fallstricke aufweisen oder der Versicherer im Leistungsfall generell in eine Abwehrhaltung geht.

Bedenken Sie bitte immer, auch der Versicherer hat keine Gelddruckmaschine und kann nur das ausgeben, was er vorher eingenommen hat.

Weicht dieses zu sehr von den Gepflogenheiten des Marktes ab, muss dieser Anbieter zwangsläufig andere Wege suchen, dass seine Kalkulation wieder aufgeht. Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt Sinnvoll ist, einen Vertrag mit Ausschlüssen einzugehen. Insbesondere bei Rückenproblemen, also einem Ausschluss von sämtlichen Erkrankungen der Wirbelsäule höre ich häufig, dass man dann ja auch gleich auf den Berufsunfähigkeitsschutz verzichten könne. An dieser Stelle rate ich meinen Kunden jedoch in aller Regel, zur Annahme dieser Ausschlussklausel. Zwar kann auch ich nicht garantieren, dass sie nicht durch ein Rückenleiden Berufs- oder Erwerbsunfähig werden.

Was ich jedoch genau weiß ist, dass es tausende anderer Erkrankungen gibt, die von einem solchen Ausschluss nicht betroffen sind und zu einer Leistungspflichtig des Versicherers führen. In meinen Augen macht es daher keinen Sinn, auf einen Versicherungsschutz für tausende mögliche Erkrankungen zu verzichten, nur weil eine einzige Erkrankung nicht versichert ist.

Einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang wären psychische Erkrankungen. Hier hat der Versicherer bei fast jedem Krankheitsbild die Möglichkeit, dieses auf eine psychische Beteiligung zurückzuführen. Daher sollten Sie große Vorsicht walten lassen, falls Ihnen ein Versicherer diese Klausel vorschlägt.

Lassen Sie sich von mir ein unverbindliches und persönliches Angebot zu ihrer optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung machen.
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